Startseite
Praxis
Praxis-Team
Praxis
Praxis-Team
Herzlich Willkommen !
Als niedergelassener Orthopäde und ärztlicher Osteopath sehe ich es als meine Aufgabe an, Ihnen eine umfassende Diagnostik und ganzheitliche Therapie aus einer Hand anzubieten. Mein Anliegen ist es, Sie stets nach den neuesten wissenschaftlichen und erfahrungsmedizinischen Erkenntnissen umfassend zu beraten und zu behandeln.
Dazu ist kontinuierliche Weiterbildung und Entwicklung erforderlich.
Herzlichst
Ihr Dr. med. Andreas Schulte-Roth D.O.
Als niedergelassener Orthopäde und ärztlicher Osteopath sehe ich es als meine Aufgabe an, Ihnen eine umfassende Diagnostik und ganzheitliche Therapie aus einer Hand anzubieten. Mein Anliegen ist es, Sie stets nach den neuesten wissenschaftlichen und erfahrungsmedizinischen Erkenntnissen umfassend zu beraten und zu behandeln.
Dazu ist kontinuierliche Weiterbildung und Entwicklung erforderlich.
Herzlichst
Ihr Dr. med. Andreas Schulte-Roth D.O.
Schnell, verbindlich & zuverlässig !
Organisatorisches
Organisiert sind wir als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Eine Abrechnung über die CHIP-Karte der gesetzlichen Krankenkassen ist unsererseits nicht möglich !
Organisiert sind wir als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Eine Abrechnung über die CHIP-Karte der gesetzlichen Krankenkassen ist unsererseits nicht möglich !
Termine & Sprechstunden
Termine dienen der Vermeidung von Wartezeiten. Das ermöglicht uns, Sie sehr individuell, auch außerhalb der regulären Zeiten zu betreuen.
Termine dienen der Vermeidung von Wartezeiten. Das ermöglicht uns, Sie sehr individuell, auch außerhalb der regulären Zeiten zu betreuen.
Kosten
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich über die von uns beauftragte Verrechnungsstelle.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich über die von uns beauftragte Verrechnungsstelle.
Zusatzversicherung (GKV)
Wenn Sie als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde und/oder Heilpraktiker haben, können die erbrachten Leistungen gemäß dem Hufelandverzeichnis für besondere Therapierichtungen, entsprechend Ihren individuellen Versicherungsbedingungen, von dieser Zusatzversicherung erstattet werden.
Wenn Sie als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde und/oder Heilpraktiker haben, können die erbrachten Leistungen gemäß dem Hufelandverzeichnis für besondere Therapierichtungen, entsprechend Ihren individuellen Versicherungsbedingungen, von dieser Zusatzversicherung erstattet werden.
Kosten der Krankenhausbehandlung für gesetzlich versicherte Patienten
Für Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer Zusatzversicherung für Krankenhausbehandlung erstellen wir bei Bedarf einen Kostenübernahmeantrag.
Diesen können Sie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen.
Für Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer Zusatzversicherung für Krankenhausbehandlung erstellen wir bei Bedarf einen Kostenübernahmeantrag.
Diesen können Sie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen.
